EXTREM ÜBERZÜCHTETE TIERE LEIDEN IHR LEBEN LANG

Qualzucht-Evidenz Netzwerk e.V. ist ein Zusammenschluss von Tierärztinnen und Tierärzten und anderen natürlichen und juristischen Personen, die sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht und dessen Umsetzung insbesondere im Bereich zuchtbedingter Erkrankungen und Dispositionen, sog. Qualzuchten gemäß § 11b des Tierschutzgesetzes (TierSchG), evidenzbasiert befassen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Unsere Arbeitsweise

Wir möchten ein Netzwerk für Menschen schaffen, die an der speziellen Tierschutzproblematik Qualzucht interessiert sind und den fachlichen Austausch zwischen ihnen fördern. Aus dieser engen Zusammenarbeit heraus sollen Initiativen für evidenzbasierte Aufklärung und Beratung entstehen, um auf die Öffentlichkeit, politisch Verantwortliche und die Verwaltung nachhaltig einzuwirken.

UNSER ZIEL

Der Verein setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein. Gemeinsam möchten wir über die Problematik von Qualzuchten (Defekt- und/oder Extremzuchten) bei Heim- und Nutztieren aufklären, ein Nachdenken über die Mensch-Tier-Beziehung bewirken und ein Umdenken in der Auswahl der Handlungsoptionen und deren Umsetzung erreichen.
Dazu gehört insbesondere die Aufklärung der Öffentlichkeit über die durch Qualzucht entstehenden Leiden, Schmerzen und Schäden, um die Akzeptanz solcher Zuchten zu verringern.

Wir möchten darüber hinaus dazu beitragen, die in allen Bereichen der Tierzucht bestehenden Vollzugsdefizite erheblich zu verringern.

Gefördert werden soll ein effektiver Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen im Hinblick auf Defekt- und Qualzuchten. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Information von Tierärztinnen und Tierärzten, Veterinärbehörden und anderen an Tierschutzfragen interessierten Personen und Organisationen.

Ziel ist außerdem die Fortentwicklung tierschutzrechtlicher Regelungen insbesondere im Hinblick auf die deutsche Staatszielbestimmung zum ethischen Tierschutz im Grundgesetz und des Tierschutzartikels im europäischen Primärrecht.